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© LIV/Berger, Foto: Gerhard Berger

Die Rehabilitation bei KHK hat zum Ziel, ein Fortschreiten der Erkrankung mit Auftreten von (weiteren) Herzinfarkten zu verhindern und damit die Wahrscheinlichkeit, in den Folgejahren zu versterben, zu verringern.

Rehabilitation

Die Rehabilitation bei KHK hat zum Ziel, ein Fortschreiten der Erkrankung mit Auftreten von (weiteren) Herzinfarkten zu verhindern und damit die Wahrscheinlichkeit, in den Folgejahren zu versterben, zu verringern.

Im besten Fall kann sogar eine Rückbildung bestehender Veränderungen erzielt werden. Der Patient soll wieder Vertrauen in seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit entwickeln und so soll die Lebensqualität verbessert werden.

Phasen der kardialen Rehabilitation

Phase I: Die Frühmobilisation erfolgt im Anschluss an das Akutereignis im Krankenhaus. Darunter versteht man das erste Aufstehen nach dem Herzinfarkt, die selbstständige Durchführung der körpereigenen Pflege und leichtes Spazierengehen oder Treppensteigen.

Phase II: Die Rehabilitation nach Abschluss der stationären Akutbehandlung kann ambulant oder stationär erfolgen und ist abhängig von medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkten. In dieser Phase werden alle Risikofaktoren in Einzel- und/ oder Gruppentherapien behandelt, die körperliche Leistungsfähigkeit nach Herzinfarkt sukzessive gesteigert und die Medikamente entsprechend angepasst.

Phase III: Die ambulante Rehabilitation erfolgt in einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung im Anschluss an die Phase II. Dauer: 6 bis 12 Monate, in medizinisch indizierten Fällen auch länger. Ein vorrangiges Ziel der ambulanten Phase-III-Rehabilitation ist es, dass sie berufsbegleitend und damit wohnort- bzw. arbeitsplatznahe stattfinden kann.

Phase IV: Langzeitsekundärprävention in Eigenverantwortlichkeit der Patienten im Anschluss an die Phase III. Die lebenslange Nachsorge in Zusammenarbeit mit dem betreuenden Allgemeinmediziner bzw. dem Internisten, in Verbindung mit Herzsportgruppen und Sportmedizinern, soll dauerhaft Sicherheit im Umgang mit der KHK bringen.

Ambulante und stationäre Rehabilitation

  • Die stationäre Rehabilitation unmittelbar nach dem Akutereignis, auch „Anschlussheilverfahren“ genannt, wird in den entsprechenden Einrichtungen des zuständigen Versicherungsträgers durchgeführt. Der notwendige Antrag wird entweder schon im Krankenhaus oder durch Ihren betreuenden Allgemeinmediziner an den zuständigen Versicherungsträger weitergeleitet. Die Dauer der stationären Rehabilitation beträgt vier Wochen.
  • Die ambulante Rehabilitation beginnt ebenfalls im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt, wird in zwei Phasen eingeteilt und dauert insgesamt ca. sechs bis neun Monate. Die erste Phase widmet sich neben dem Herz-/Kreislauftraining auch der Behandlung der Risikofaktoren, während die zweite Phase hauptsächlich dem Ausbau der körperlichen Leistungsfähigkeit dient.